Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften

Kombinatorischer Studiengang mit dem Abschluss Master of Arts (vormals Kombinatorischer Studiengang Geistes- und Kulturwissenschaften)

Im Kombinatorischen Studiengang mit dem Abschluss Master of Arts (Kombi-M.A.) werden zwei Teilstudiengänge zusammen studiert. Derzeit gibt es die folgenden Angebote, die in der Regel fachlich auf einen (kombinatorischen) Bachelor-Abschluss aufbauen:

1. Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft

2. Anglistik/Amerikanistik

3. Englischsprachige Literaturen und Kulturen

4. Frankoromanistik

5. Germanistische Linguistik

6. Germanistische Literaturwissenschaft

7. Geschichte

8. Hispanistik

9. Lateinische Philologie

10. Klassische Philologie mit Schwerpunkt Griechisch

11. Methoden der Geschichtswissenschaft (nur mit Geschichte oder Wissenschafts- und Technikgeschichte kombinierbar)

12. Philosophie

13. Wissenschafts- und Technikgeschichte

Die Teilstudiengänge können meist frei miteinander kombiniert werden. Bei bestimmten Kombinationen ergeben sich fachspezifische Profile, die auch im Zeugnis ausgewiesen werden:

  • Profil Anglistik/Amerikanistik: Teilstudiengänge Anglistik/Amerikanistik und Englischsprachige Literaturen und Kulturen
  • Profil Germanistik: Teilstudiengänge Germanistische Literaturwissenschaft und Germanistische Linguistik
  • Profil Geschichte: Teilstudiengänge Geschichte und Methoden der Geschichtswissenschaft
  • Profil Klassische Philologie: Teilstudiengänge Lateinische Philologie und Klassische Philologie mit Schwerpunkt Griechisch
  • Profil Romanistik: Teilstudiengänge Frankoromanistik und Hispanistik
  • Profil Wissenschafts- und Technikgeschichte: Teilstudiengänge Wissenschafts- und Technikgeschichte und Methoden der Geschichtswissenschaft

Ein Berufsorientierungsmodul sorgt dafür, dass berufsrelevante Erfahrungen schon im Studium gesammelt werden. Hinzu kommt noch eine Thesis.

Das Modell des Studiengangs sieht so aus:
 


Das Studium dieses Studienganges ist auch parallel oder in Ergänzung zum Studiengang Master of Education möglich. Nähere Informationen erhalten Sie in den Fachstudienberatungen der beteiligten Fächer AVL, Anglistik, Germanistik, Geschichte, Klassische Philologie, Philosophie und Romanistik.

Die Einschreibung ist zu jedem Semester möglich.

Hinweise zum Zugangsverfahren und Informationen rund um diesen Studiengang finden Sie in nachfolgender Auflistung:

Bewerber*innen anderer Universitäten:

Wenn Sie ihren Studienabschluss in Deutschland erworben haben, ist der erste Schritt die Online-Einschreibung beim Studierendensekretariat.
Wenn Sie ihren Studienabschluss im Ausland erworben haben, müssen sich abweichend davon über das Internationale Studierendensekretariat bzw. über uni-assist bewerben.

Anschließend müssen Sie das Antragsformular auf Feststellung der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen“ für externe Studierende ausfüllen und mit den verlangten Unterlagen einreichen.

Damit der Bescheid, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, auf jeden Fall rechtzeitig zur Einschreibung erstellt werden kann, sollten Sie den Antrag bis 31.07. für das Wintersemester bzw. 31.01. für das Sommersemester stellen. Der Bescheid (Bescheinigung des Master Prüfungsaausschusses) wird zur Einschreibung über das Studierendensekretariat der Bergischen Universität Wuppertal benötigt.

Das Formular sowie die benötigten Unterlagen können auch per E-Mail an freund@uni-wuppertal.de gesandt werden.

Bewerberinnen und Bewerber, die von der Bergischen Universität kommen

Zunächst müssen Sie das Antragsformular auf Feststellung der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für Studierende der Bergischen Universität Wuppertal ausfüllen und mit den verlangten Unterlagen einreichen. Nach einer Bearbeitungszeit erhalten Sie einen Bescheid, mit dem Sie sich beim Studierendensekretariat online umschreiben können.

Damit Sie den Bescheid (= Bescheinigung des Masterprüfungsausschusses) rechtzeitig erhalten, sollten Sie den Antrag bis 31.08. für das Wintersemester bzw. 28.02. für das Sommersemester stellen.
Bei späterem Eingang des Antrags kann eine rechtzeitige Bearbeitung bis zur Einschreibung in das folgende Semester nicht garantiert werden.

Anträge mit einem der Teilstudiengänge Geschichte, Methoden der Geschichtswissenschaft, Wissenschafts- und Technikgeschichte können gern per Mail an Herrn Prof. Dr. Johrendt johrendt[at]uni-wuppertal.de gesandt werden.
Alle weiteren Anträge mit Wahl anderer Teilstudiengängen senden Sie bitte an Herrn Prof. Dr. Freund: freund[at]uni-wuppertal.de

Spezifische Informationen und Auskünfte zu den einzelnen Studiengängen des Kombinatorischen Masterstudiengangs finden sie bei den jeweiligen Fachsprecherinnen und Fachsprechern.

FAQs:

1. Kann ich schon in den Kombi-M.A. einschreiben, wenn ich mein BA-Studium noch nicht ganz abgeschlossen habe?

Ja. Das Hochschulgesetz sieht diese Möglichkeit vor (§ 49 Abs. 6 HG NRW). In diesem Fall werden Sie zwar immatrikuliert, müssen dann aber bis zum Ende des ersten Master-Semesters das BA-Zeugnis vorlegen. Daraus ergibt sich, dass zum Zeitpunkt der Immatrikulation keinesfalls mehr als 30 LP (das, was in einem Semester zu erwerben ist) ausstehen dürfen. Wenn Sie Ihren BA noch nicht abschlossen haben, sollten Sie dem Antrag auf Feststellung der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen eine formlose Liste beifügen, was noch fehlt und wo Sie stehen (z.B. „Hausarbeit abgegeben“, „mündliche Prüfung am …“, „Abgabe der Thesis voraussichtlich am …“).

2. Kann ich den Kombi-M.A. parallel zum Studiengang Master of Education studieren? Wie sieht es mit Anrechnungen aus?

Ja. Es können auch entsprechende Studienleistungen angerechnet werden. In welchem Umfang das in den von Ihnen gewählten Teilstudiengängen möglich ist, dafür finden Sie in den Fachstudienberatungen der jeweiligen Fächer die richtigen Ansprechpartner*innen. Auf Wunsch kann das Praxissemester aus dem MEd als Berufsorientierungspraktikum im Kombi-M.A. angerechnet werden. Auch die Thesis kann angerechnet werden, hier ist es allerdings einfacher, die Kombi-M.A.-Thesis (28 LP) für den MEd (15 LP) anzurechnen als umgekehrt.

3. Welche Berufsperspektiven habe ich mit dem Kombi-M.A.?

Anders als beispielsweise ein Lehramtsstudium ist der Kombi-M.A. nicht auf ein klar bestimmtes Berufsfeld ausgerichtet. Sie können und müssen vielmehr selbst überlegen und ausprobieren, in welchem Bereich (Wissenschaft und Wissenschaftsverwaltung, Archiv- und Bibliothekswesen, Medien und Verlage, Wirtschaft und Marketing, Politik und NGOs …) Sie für sich mit Ihrer Kombination Perspektiven sehen, dazu dient insbesondere das Berufsorientierungspraktikum. Es kann sinnvoll sein, an den Kombi-M.A. eine Promotion anzuschließen. Auch wenn Sie an sich im Lehramt tätig werden wollen, ist der Kombi-M.A. eine sinnvolle Ergänzung zum MEd, da Sie so eine fachliche Zusatzqualifikation erwerben, die für die berufliche Entwicklung an der Schule (z.B. Bewerbung als Sprecher*in einer Fachkonferenz, als Fachleiter*in usw.) wichtig sein kann.

4. Was sind fachspezifische Zugangsvoraussetzungen? Und was passiert, wenn ich sie nicht erfülle? Wo kann ich mich darüber informieren?

Für die meisten Teilstudiengänge gibt es fachspezifische Zugangsvoraussetzungen, die definieren, was man im gewünschten Fach schon absolviert haben muss, um sinnvoll einsteigen zu können. Diese werden im § 1 der fachspezifischen Bestimmungen der Prüfungsordnungen aufgelistet. Diese Anforderungen sind so gestaltet, dass Studierende, die ihren BA im jeweiligen Fach (kombiBA Gym/Ges) an der Bergischen Universität Wuppertal abgeschlossen haben, sie normalerweise erfüllen. Bei anderen Studiengängen (z.B. HRG) oder, wenn Sie von einer anderen Universität kommen, finden Sie in den Fachstudienberatungen der jeweiligen Fächer die richtigen Ansprechpartner*innen. Wenn Sie bestimmte fachspezifische Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen, können Sie unter Auflagen zugelassen werden. Wenn diese Auflagen über das hinausgehen, was man in einem Semester nachweisen kann, also über 30 LP, dann wird Ihnen die Möglichkeit eines so genannten Auflagenstudiums im BA angeboten. Das können Sie dann dem Bescheid über Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen entnehmen.

5. Wer sind die Ansprechpartner*innen?

Wenn Sie allgemeine Fragen zum Kombi-M.A., beispielsweise zum Zugangsverfahren und nicht zu fachspezifischen Anforderungen und Perspektiven usw. haben, wenden Sie sich an:

Zentraler Prüfungsausschuss:

Vorsitzender:
Prof. Dr. Stefan Freund
freund[at]uni-wuppertal.de
Tel. + 49 202 439 3215
Raum P.07.10, Zeiten finden Sie hier.

Sonstige Mitglieder:
Melina Eckhardt
Prof. Dr. Jochen Johrendt
Prof. Dr. Natascha Pomino
Dr. Kristin Weiser-Zurmühlen

Weitere Infos über #UniWuppertal: