Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften

Dezentrale Qualitätsverbesserungskommission der Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften

Die dezentrale Qualitätsverbesserungskommission berät den Dekan hinsichtlich der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen sowie hinsichtlich der Qualitätsverbesserung gemäß § 3 Studiumsqualitätsgesetz. Sie wird im Wege der Selbstbefassung in einem objektiv-rechtlichen Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 Studiumsqualitätsgesetz tätig.

Die dezentrale Qualitätsverbesserungskommission besteht laut Fakultätsordnung der Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern:

Vier Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Studierenden; ein/e Vertreterin oder Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer; ein/e Vertreterin oder Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ein/e Vertreterin oder Vertreter der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

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